ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2025
I - ALLGEMEINES
1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich im Anhang des Rahmenvertriebsvertrags oder in der jährlichen Handelsvereinbarung von DEPA. Durch die Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Kunde, dass er sie zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Sofern DEPA nicht ausdrücklich zustimmt, finden die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden oder andere vom Kunden stammende Dokumente keine Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung.
2) Definitionen:
Kunde: bezeichnet den Gewerbetreibenden, an den DEPA die Produkte im Rahmen des Vertrages verkauft.
Vertrag: bezeichnet die gesamte Vereinbarung, durch die die Parteien gebunden sind, was insbesondere die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst.
Marken: bezeichnet die Marken und Logos, die auf den Produkten angebracht sind und/oder im Rahmenvertrag für den Vertrieb oder in der jährlichen Handelsvereinbarung aufgelistet sind.
Produkte: bezeichnet alle Produkte oder Leistungen, die von DEPA dem Kunden zum Verkauf angeboten werden und Gegenstand des Vertrags sind.
3) Der Verkauf ist abgeschlossen, nachdem DEPA die Bestellung schriftlich bestätigt hat. Infolgedessen können einmal bestätigte Bestellungen nicht mehr ganz oder teilweise vom Kunden storniert werden, der sich verpflichtet, die bestellten Produkte abzunehmen und den Preis gemäß den nachstehend definierten Modalitäten zu bezahlen.
II - PREIS - KONTOERRÖFFNUNG - ZAHLUNGSFRISTEN - ZAHLUNGSAUSFALL - FÄLLIGSTELLUNG
1) Die Modalitäten für die Einsichtnahme in den Tarif und den Erhalt von Tarifen: Die DEPA-Tarife (oder die Art und Weise, wie man diese Tarife einsehen kann) werden allen Kunden per E-Mail zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle DEPA-Tarife auf GOLDA eingesehen werden können.
2) Jede neue Kontoeröffnung eines Kunden bedarf der Genehmigung durch die Finanz- und Geschäftsabteilung.
Bei der Kontoeröffnung werden die Geschäftsbedingungen und der zulässige Kreditbetrag festgelegt.
Im Falle einer Änderung der Kapazität für laufende Aufträge durch Kreditversicherer oder Zahlungsverzug behält sich DEPA das Recht vor, laufende Lieferungen zu blockieren, neue Bestellungen zu tätigen und die Zahlung vor dem Versand zu verlangen.
Vorbehaltlich einer Ausnahmeregelung sind unsere Zahlungsbedingungen 30 Tage Ende des Monats mit LCR DIRECT.
Kein Skonto bei Sofortzahlung.
3) Die Preise von DEPA verstehen sich ohne Steuern, netto Ex-works DEPA, einschließlich Standardverpackung. DEPA behält sich das Recht vor, Sonderverpackungen in Rechnung zu stellen. Die Transportkosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen.
4) Dem Kunden ist es untersagt, einen Rechtsstreit, selbst einen Teilstreit, zum Anlass zu nehmen, die Begleichung einer Rechnung aufzuschieben. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DEPA kann keine Aufrechnung erfolgen. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum wird DEPA Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes berechnen, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
Darüber hinaus schuldet der Kunde DEPA von Rechts wegen einer pauschalen Entschädigung in Höhe von vierzig Euro (40€) für Einziehungskosten. Wenn die entstandenen Einziehungskosten den Betrag dieser Pauschalentschädigung übersteigen, kann DEPA bei entsprechender Begründung eine zusätzliche Entschädigung verlangen.
In jedem Fall ist DEPA berechtigt, vom Kunden eine Sofortzahlung für laufende oder zukünftige Verkäufe zu verlangen.
5) Fälligstellung Klausel
Im Falle der Nichtzahlung einer fälligen Rate wird ausdrücklich festgelegt, dass alle anderen laufenden und nicht fälligen Rechnungen fällig werden.
III - LIEFERUNGEN - GEFAHRÜBERGANG BEI ABREISE
1) Die von DEPA angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Infolgedessen berechtigen eventuelle Verzögerungen den Kunden nicht, den Verkauf zu stornieren, die Ware abzulehnen oder Schadensersatz oder Strafzahlungen jeglicher Art zu fordern.
2) Im Falle eines DEPA ordnungsgemäß zurechenbaren Lieferverzugs kann der Kunde nach Ablauf einer Frist von zwei (2) Monaten, von ihm in einer schriftlichen Warnung an DEPA mitgeteilt wurde, die Bestellung insoweit stornieren, als DEPA ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt hat.
3) DEPA haftet nicht für Lieferausfälle oder -verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder andere Ereignisse zurückzuführen sind, auf die DEPA keinen Einfluss hat. Ebenso wenig haftet der Kunde für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches.
4) Die mit den Produkten verbundenen Risiken, insbesondere der Verlust und/oder die Beschädigung oder die Zerstörung oder die vollständige oder teilweise Beschädigung, gehen spätestens mit der Übergabe der Produkte an den Transporteur auf den Kunden über.
5) Es obliegt dem Kunden, im Falle von Schäden oder Fehlmengen gemäß Artikel L 133-3 ff. des französischen Handelsgesetzbuchs:
a) Vorbehalte auf dem Lieferschein und dem Frachtbrief anzubringen,
b) dem Spediteur seinen begründeten Protest per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei (3) Tagen (Feiertage nicht mitgerechnet) nach Erhalt der Produkte mitzuteilen,
c) DEPA innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Feststellung der genannten Schäden oder Mängel darüber zu informieren.
6) Verantwortung des Kunden für die Verpackung bei Rücksendungen, Anweisungen, Reparaturen und Garantien:
Der Kunde muss sicherstellen, dass die Verpackung des Teils, die er dem Spediteur übergibt, von guter Qualität ist.
Lesbares Etikett, vom Kunden ausgefüllter Rückgabeschein, Festigkeit der Verpackung, Teil, das leer oder flüssigkeitsdicht ist (Fett, Öl), ausreichende Polsterung und Schutz der Anschlüsse im Inneren des Pakets, vollständige Teile*, ohne externes Zubehör* (Befestigungsmaterial, Rohre, Zündschloss, Schlüssel).
* Im Zweifelsfall: Erkundigen Sie sich bei den technischen Diensten.
Die Firma DEPA kann alle Pakete, die diese Kriterien nicht erfüllen, zurückweisen.
IV - REKLAMATIONEN
1) Alle Reklamationen bezüglich der gelieferten Produkte (einschließlich Transport) / Lieferstreitigkeiten müssen DEPA (E-Mail: contact@depa.fr) innerhalb von zehn (10) Werktagen ab dem Datum des Eingangs der Produkte beim Kunden mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann DEPA etwaige Anträge nicht mehr positiv beschließen und kann nicht haftbar gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Spediteur für die durch den Spediteur verursachte Nichtlieferung der bestellten Produkte und für Schäden während des Transports oder der Entladung verantwortlich bleibt. Daher kann der Kunde unter Berücksichtigung des in Artikel III vorgesehenen Risikoübergangs keine diesbezüglichen Forderungen oder Ansprüche gegenüber DEPA geltend machen.
2) Im Falle einer objektiv unbegründeten Reklamation, einschließlich einer unbegründeten Reklamation in Bezug auf den Transport der Produkte, behält sich DEPA das Recht vor, vom Kunden die Erstattung der in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten zu verlangen.
V - RÜCKGABE NEUER PRODUKTEN
Produkte, die nicht montiert wurden, können nach vorheriger Zustimmung der Firma DEPA zurückgegeben werden. Für die Kosten der Wiedervermarktung wird ein Mindestabschlag von 25% vorgenommen.
Transportkosten zu Lasten des Kunden.
VI - BESTANDSAKTUALISIERUNG
Einmal im Jahr kann der Kunde eine Rückgabe des Lagerbestands gemäß dem in der DEPA-Rückgabecharta enthaltenen Verfahren beantragen, die auf Anfrage bei der Handelsabteilung erhältlich ist.
Es werden keine Rücksendungen von Teilen akzeptiert, die nicht von der Marke DEPA stammen.
Nur Teile, deren Referenzen in der zum Zeitpunkt des Rückgabeantrags gültigen DEPA-Preisliste vorhanden sind, können zurückgenommen werden.
Ein Ausgleichsauftrag in Höhe der Bewertung der Warenrücknahme wird verlangt.
Die Versandkosten für Rücksendungen gehen allein zu Lasten des Kunden.
Ohne ein ordnungsgemäß von DEPA erstelltes schriftliches Angebot für eine Rücksendung wird keine Rücksendung akzeptiert.
VII - GARANTIE
Für Standardaustausch- und Neuprodukte gilt eine Garantiefrist von zwei (2) Jahren ab dem Datum der Markteinführung, wobei der Mangel DEPA spätestens drei (3) Tage nach seiner Feststellung mitgeteilt werden muss.
Der Kunde muss die korrekte Identifizierung des Teils sicherstellen, indem er es mit dem ursprünglich vom Hersteller eingebauten Teil vergleicht.
Jede Garantieanfrage für den Einbau eines Produkts, das nicht mit dem Original identisch ist, wird als ungültig betrachtet. Die Identifizierung des Teils durch einen Herstellerkatalog, die DEPA-Website oder eine andere Datenbank stellt diesen Grundsatz nicht in Frage.
Ausdrückliche Bedingungen für die Anrechnung einer Sicherheit:
a) Montage des Produkts durch einen Fachmann
b) Befolgung der Montageanweisungen und der Empfehlungen des Herstellers
c) Keine Eingriffe in das DEPA-Produkt ohne vorherige Zustimmung unserer technischen Abteilung.
d) Fahrzeug entspricht den Originalspezifikationen des Herstellers (nicht verändert)
e) Bestimmungsgemäßer Gebrauch des Fahrzeugs (außer Wettbewerb, im Gelände, usw.)
f) Rückgabe des Teiles vollständig* und in gutem Zustand: kaputte Anschlüsse, verbogene oder unvollständige Teile, gequetschten Rohren, beschädigte Gewinde und Rillen usw. werden nicht als Garantieleistung akzeptiert.
* Im Zweifelsfall: Erkundigen Sie sich bei den technischen Diensten.
Beziehen Sie sich auch auf gute Verpackungspraktiken. III.6)
g) Der Rücksendung muss ein spezielles Formular beiliegen, das auf der Website oder bei den ADV-Diensten erhältlich ist. Anträge ohne Rücksendeschein oder mit einem unvollständigen Rücksendeschein können nicht bearbeitet werden.
Da das Teil Eigentum des Kunden bleibt, steht es dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Antwort auf den Garantieantrag drei Monate lang zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist wird das Stück von uns nachbearbeitet und kann nicht mehr beansprucht werden.
Im Rahmen der Garantie wird DEPA das defekte Teil ersetzen oder erstatten, mit Ausnahme der Kosten für die Anfahrt, Demontage, Neumontage, Pannenhilfe, Fehlersuche, den Kauf von Ersatzprodukten von Wettbewerbern oder von Originalprodukten des Herstellers.
VIII - RENOVIERUNG DES KUNDENTEILS
Der Kunde hat die Möglichkeit, auf eigene Kosten sein zu renovierendes Teil zu versenden.
Wenn das Teil nicht bei DEPA identifiziert wird, wird dem Kunden ein Kostenvoranschlag unterbreitet, der von ihm akzeptiert werden muss. Das Formular "Reparaturantrag" ist auf der Website verfügbar oder kann angefordert werden; es muss der Sendung beigefügt werden.
Für die Verpackungsbedingungen, siehe III 6)
IX - PFAND
Das Pfand wird bei der Rückgabe ins Werk nach Prüfung der entsprechenden Typen und bis zur Höhe der gelieferten Teile, die in Menge und Typ der ursprünglichen Herstellung entsprechen, vorgenommen.
Pfände werden nur in DEPA-Verpackung zurückgenommen. Die Teile müssen vollständig und in gutem Zustand sein, ansonsten kann DEPA einen Abschlag von bis zu 100% vom Pfandwert abziehen. Die Kriterien, die unter www.depa.fr verfügbar sind.
Beziehen Sie sich auch auf gute Verpackungspraktiken III. 6)
Die Transportkosten der Rücksendung des Pfands ist vom Kunden zu tragen.
Ab einer Mindestmenge von 15 Stück kann der Kunde die Rückgabe der Pfandflaschen bei der ADV-Abteilung per E-Mail anfordern: commande@depa.fr
Die Vertriebsabteilung löst die Durchfahrt eines Spediteurs aus.
Pfandscheine, die sich auf Verkäufe von mehr als einem Jahr beziehen, werden nur mit vorheriger Zustimmung von DEPA akzeptiert.
X - EIGENTUMSVORBEHALT
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die verkauften Produkte bis zur vollständigen Zahlung ihres Preises in Haupt-, Kosten- und Nebenbeträgen Eigentum von DEPA bleiben und in jedem Fall gemäß insbesondere Artikel L 624-16 des französischen Handelsgesetzbuches geltend gemacht werden können.
Die Gefahr für die Produkte geht mit der Mitteilung, dass die Produkte in den Lagern von DEPA für den Versand vereinzelt wurden, spätestens jedoch mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur auf den Kunden über. Der Kunde verpflichtet sich somit, die Produkte vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bis zum vollständigen Eigentumsübergang zu versichern. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, seinem Versicherer die Eigentümerschaft von DEPA an den DEPA-Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Preises für Haupt-, Neben- und Gemeinkosten anzuzeigen.
Das Recht von DEPA, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen, gilt bis zur Höhe der Gesamtsumme der unbezahlten Bestellungen.
Im Falle einer Pfändung oder eines anderen Eingriffs eines Dritten in die Produkte, wie auch im Falle der Eröffnung eines Kollektivverfahrens gegen den Kunden wie oben beschrieben, muss der Kunde DEPA unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein darüber informieren.
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieses Vertrags gilt die Ausübung des Rechts von DEPA, die Produkte wieder in Besitz zu nehmen, als Willensbekundung von DEPA, den entsprechenden Verkauf aufgrund der Nichtzahlung des Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
XI - RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
Die Marke und die Logos von DEPA sowie alle Kommunikationsmittel (Presse, Stände, Webseiten usw.) bleiben das alleinige Eigentum von DEPA.
Jede Nutzung durch Dritte muss ausdrücklich von DEPA genehmigt werden.
XII - SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (im Folgenden "DSGVO") sowie das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in seiner letztgültigen Fassung (im Folgenden zusammen als "DCP-Verordnung" bezeichnet).
XIII - ZUSTÄNDIGES GERICHT - ANWENDBARES RECHT - RECHTSSTREIT
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem innerstaatlichen Recht Frankreichs. Die Sprache des vorliegenden Vertrags ist die deutsche Sprache. Im Streitfall ist ausschließlich das Handelsgericht Amiens zuständig, um über Streitigkeiten zwischen unserem Unternehmen und den Käufern zu entscheiden, und zwar unabhängig vom Lieferort und den Zahlungsmodalitäten. Sofern wir nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, bewirkt jede Bestellung des Käufers, dass er sich uneingeschränkt an unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält. Die vorliegenden Bedingungen heben unsere früheren Bedingungen auf und ersetzen sie. Für nicht näher bezeichnete Punkte wird auf die Branchenüblichkeit verwiesen.